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Was ist BF-17?

Begleitendes Fahren mit 17

Der Führerschein mit 17 Jahren ist Deutschlandweit ein großer Erfolg. Damit dürfen junge Menschen schon mit 17 Jahren selbst Auto fahren, wenn eine Begleitperson mitfährt. Seit der Einführung vor einigen Jahren steigt die Zahl der Prüflinge stetig, denn das Begleitete Fahren (BF17) hat viele Vorteile.

Wann kann man sich Anmelden?

Bereits mit 16 ½ Jahren ist die Anmeldung in der Fahrschule möglich.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden,

die praktische Fahrprüfung frühestes einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Nach der bestandenen Fahrprüfung erhält der Fahranfänger keinen Kartenführerschein sondern eine ,,rosa“ Prüfbescheinigung, diese enthält kein Lichtbild deshalb ist zusätzlich immer der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Die Prüfbescheinigung gilt bis zum 18. Geburtstag und 3 Monate darüber hinaus. Ab dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung beim zuständigem Straßenverkehrsamt gegen den EU-Führerschein im Kartenformat ausgetauscht werden.

Die Probezeit beträgt bei BF17 Fahranfängern auch 2 Jahre und kann somit bereits mit 19 Jahren vorüber sein.

Voraussetzungen für den Führerschein mit 17

Für den BF17 Führerschein gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Führerscheinerwerb ab 18 Jahren. Sie benötigen beispielsweise dieselben Dokumente zur Anmeldung, zusätzlich kommen die Formulare der Begleitperson (-en) dazu.

Dokumente für den Fahranfänger:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Nachweis)

Zusätzlich:

  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten
  • Angaben zur Begleitperson
  • Kopien der Personalausweise von Begleitpersonen und Erziehungsberechtigen
  • Kopien der Führerscheine der Begleiter

Informationen für den Fahranfänger

Mit der bestandenen Fahrprüfung dürfen alle Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Zusätzlich erwerbst du auch die Führerscheinklassen AM und L mit denen Mopeds und Mofas gefahren werden dürfen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h. Da mit 17 Jahren das Mindestalter für diese Klassen schon erreicht ist, dürfen diese Fahrzeuge auch ohne Begleitung gefahren werden.

Die Begleitperson

Der größte Unterschied zum Führerscheinerwerb mit 18 ist das eine Begleitperson beim Fahren zwingend im Fahrzeug sitzen muss. Die Regelung der Begleitperson gilt bis zum 18. Geburtstag. Es können auch mehrere Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden.

Voraussetzungen der Begleitperson (-en)

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Informationen für die Begleiter

Die Begleitpersonen sollen den Fahranfänger nach seiner bestandenen Fahrprüfung im Lernprozess unterstützen und offene Fragen beantworten. Allerdings dürfen Begleitpersonen nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie dürfen auf dem Beifahrersitz oder auch auf dem Rücksitz platznehmen. Wichtig hierbei ist das die Begleitperson ihren aktuellen Führerschein mitführt.

Die Praxiserfahrung mit Begleitung macht die Fahranfänger selbstsicherer im Straßenverkehr und beugt Unfälle vor.

Informationen für die Eltern und Begleiter zur Kfz-Versicherung

Fragen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach dem Versicherungsschutz nach, denn in einigen Versicherungen sind Mindestalter festgelegt.

Das Fahren mit 17 Jahren kann günstiger sein als gedacht. Statistiken zeigen nämlich, dass junge Fahrer weniger Unfälle bauen als die Vergleichsgruppe 18 bis 24 Jährigen. Dies kann die Haftpflichtversicherung bis zu 20% günstiger machen, auch die Kaskoversicherung kann ebenfalls günstiger ausfallen.

Denn Teilnehmer (-innen) an BF17 sind allgemein in ca. 28% weniger Verkehrsunfälle verwickelt.